Hebezeuge | Benutzerhinweise
Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung von Hebezeugen und ersetzen nicht die
gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Hebevorgänge mit Hebezeugen dürfen nur von einem fachkundigen Anwender (unterwiesen
in Theorie und Praxis) durchgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsere Hebezeuge ein höchstes Maß an
Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine lange Lebensdauer.
Änderung des Lieferzustandes
Die Form und Ausführung der Hebezeuge darf
schleifen, abtrennen von Teilen, Anbringung von
Sicherheitsfallen etc.
nicht verändert werden z.B. durch Einbau von
Bohrungen, entfernen von Sicherheitsteilen wie
Fremdteilen, biegen, schweißen,
Verriegelungen, Sicherungsstifte,
Instandhaltung und Reparatur
Hebezeuge müssen für den sicheren Betrieb gemäß den War-
tungsvorschriften des Herstellers in den vorgeschriebenen
Intervallen gewartet werden (gesetzliche Verpflichtungen
hierzu siehe DGUV 54).
Zur vorgeschriebenen Wartung (in der Regel je nach Ein-
satzhäufigkeit und Schwere mindestens einmal jährlich)
oder bei festgestellten Mängeln können Sie Ihre Hebezeuge
zur Begutachtung und Instandsetzung zu uns schicken oder
mittels unserem mobilen Prüfdienstes direkt bei Ihnen vor
Ort geprüft und instandgesetzt werden.
Instandsetzungen und Prüfungen dürfen nur von sachkun-
digen Personen bzw. Prüfern mit Originalersatzteilen durch-
geführt werden, darüber sind fortlaufende Aufzeichnungen
zu führen.
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Überprüfungen
Motorisch betriebene Hebezeuge müssen mindestens einmal
jährlich durch einen fachkundigen Prüfer überprüft werden.
Auf Baustellen sind sie vor jeder erstmaligen Verwendung
auf der jeweiligen Baustelle zu besichtigen.
Das Hebezeug und die Tragmittel sind vor der Prüfung zu rei-
nigen. Das Reinigungsverfahren darf keine chemischen Schä-
digungen (z.B. keine Säure - Versprödung), keine unzulässigen
Temperaturbelastungen durch Abbrennen etc. hervorrufen
oder Risse möglicherweise verdecken bzw. zuviel Material
abtragen (Sandstrahlen). Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!
Bitte übergeben Sie uns die Hebezeuge zur Prüfung möglichst
in gereinigtem Zustand. Sie sparen dadurch wesentlich bei
den Überprüfungskosten!